Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum Thema „Absage der Session 2020/2021“
Schon vor, aber erst recht seit der Corona-Pandemie empfiehlt es sich, Meldungen über angebliche Aussagen von Prominenten und die nicht genannten Nachrichtenquellen kritisch aufzunehmen, weil die gesellschaftliche Gesamtsituation dazu neigt, heftiger auf Meldungen zu reagieren als es vernünftigerweise angebracht wäre. Die von Dritten an die Öffentlichkeit beförderten Aussagen von Gesundheitsminister Spahn dürften die aufmerksame Bürgerschaft nicht überraschen. Jeder, der mit
klarem Verstand die Situation einschätzt, ist sich darüber im Klaren, dass für 2021 die gewohnten Feier- und Veranstaltungsformen nicht vorstellbar sind. Deshalb kann das BDK-Präsidium dennoch nicht im August des Vorjahres unterschreiben, dass die Karnevals- und Fastnachtssession pauschal „abgesagt“ wird. Eine solche Absage – wenn sie von der Regierung kommt, ist wohl „Untersagung“ der korrekte Begriff – schließt bestimmte Folgerungen ein und andere Möglichkeiten aus.
Längst sind Karnevalisten und Fastnachter in den verschiedenen Regionen dabei, voller Kreativität und Ideenreichtum bei verantwortungsbewusster Beachtung der Gesundheit der Mitmenschen Feierformen zu entwickeln, die bisher nicht denkbar und technisch nicht möglich waren. Diese Entwicklung durch Absage / Untersagung pauschal abzuwürgen, wäre politisch nicht klug! Denn noch immer gilt auch für den Karneval: Not macht erfinderisch! Andererseits verlagert die Absage/Untersagung durch Regierungen und Behörden auch die wirtschaftliche Verantwortung von Veranstaltern und Ausrichtern weg hin zu der untersagenden Institution. Man kennt die prekäre Situation der Kulturveranstalter, die nicht von Woche zu Woche planen und Verträge abschließen können. Von Anfang an hat der BDK angesichts der Corona-Krise klargestellt, dass ihm die Gesundheit aller am wichtigsten ist. Allerdings hat er genauso deutlich darauf verwiesen, dass die Beachtung der Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für die Allgemeinheit nicht ein Denkverbot über alternative Feierformen beinhaltet.
In der Geschichte gab es genügend schlimme Situationen, in denen sich das übliche Fastnachtsfeiern von selbst verbot. Da aber positive Lebenseinstellung, das „Lachen unter Tränen“ und die „ganz andere Lösung“ die Lebensfreude und den Optimismus der Menschen gefördert und die Kreativität an die Stelle eines lähmenden und tatenlosen Fatalismus gesetzt haben, kann das BDK-Präsidium die
Überlegungen einiger Karnevalisten in Bezug auf Alternativen zur gewohnten Veranstaltung nicht durch eine pauschale „Absage“ im Keim ersticken.
Außerdem gilt es zu bedenken, dass ein „Karnevals/Fastnachtsverbot“ zur Folge haben kann, dass die Menschen sich durch wildes, unorganisiertes “Karnevals/Fastnachtstreiben“ in gesundheitliche Gefahr begeben
Die Offizielle P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 2020-17 finden Sie hier zum download