Mitgliedschaft in der Vereinigung
Die Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. ist als Dachorganisation richtunggebend tätig. In das Eigenleben der Gesellschaften bzw. der landschaftlich gebundenen Fasnacht wird sie nicht eingreifen.
Die Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. wendet sich gegen Auswüchse in der Fasnacht, achtet auf sachgemäße und fachgerechte Pflege des fasnachtlichen Brauchtums und ist gegen dessen Kommerzialisierung.
Durch das Eingreifen der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. in Zusammenarbeit mit dem BDK ist der „Sommerkarneval“ weitgehend verschwunden. Nach der Satzung sind die angeschlossenen Vereine verpflichtet, den Fasnachtsbrauch im Verbandsgebiet der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. nur in der kalendermäßig festgelegten Zeit zwischen Silvester und Aschermittwoch bzw. um den 11.im 11. auszuüben. Ausnahmen bilden Stadt- und Heimatfeste, die eine besondere folkloristische Tradition in Verbindung mit der Fasnacht nachweisen.
Mit allen Behörden auf kommunaler und Landesebene unterhält die Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. gute Beziehungen.
Mit der GEMA wurde über den BDK ein Rahmenvertrag abgeschlossen um damit die Mitgliedsvereine in den Genuss ermäßigter GEMA-Gebühren zu bringen.
Auch in Rechts- und Versicherungsfragen kann die Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. über den BDK unterstützend tätig werden. Es bestehen dort Rahmenverträge mit der Versicherungskammer Bayern, deren Konditionen die Vereine nutzen können.
In den Fragen des Jugendschutzes ist die Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. aktiv, um jederzeit eine Anpassung des gesetzlichen Jugendschutzes an die jeweilige allgemeine Lage zu erreichen.
Die Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. unterhält in Speyer das „Haus der Badisch-Pfälzischen Fasnacht“, ein umfangreiches Archiv gibt hier Zeugnis über die Brauchtumsentwicklung der Mitgliedsvereine im Verbandsgebiet. Aufgabe der damit verbundenen Stiftung ist die Unterhaltung und das Betreiben eines Museums, um anhand von Dokumenten und Zeitzeugnissen die Entwicklung der fasnachtlichen Bräuche aufzuzeigen und der Öffentlichkeit in einer geordneten Ausstellung zugänglich zu machen. Es soll damit das allgemeine Wissen um die fasnachtlichen Bräuche verbessert und die kulturhistorischen Entwicklungen der fasnachtlichen Bräuche im Bewusstsein der Öffentlichkeit verstärkt werden. Insbesondere sollen die Fasnachtsbräuche in der Vorderpfalz, der Westpfalz, in Nord- und Mittelbaden hervorgehoben werden.
Die Mundartpflege als Bestand des heimatlichen Brauchtums wird gefördert.
Die Mitgliedschaft in der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. erleichtert die Kontaktpflege zwischen den Vereinen, Gesellschaften und Verbänden, den wechselseitigen Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.
Durchführung von Tanzturnieren. Hier messen sich alljährlich die Garden und Tanzgruppen der Gesellschaften aus dem Verbandsgebiet um den mittelbadischen Meister bzw. Pfalzmeister, sowie um die Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft, die vom BDK durchgeführt wird.
Auszeichnungen und Ehrungen. Die Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. verleiht alljährlich den „Goldenen Löwen“, der gesetzlich geschützt ist, an jene Fasnachter, welche die Vorrausetzung für diese hohe Ehrung erfüllen. Die Bedingungen sind in einer gesonderten Satzung für den “Goldenen Löwen” festgelegt. Die zu Ehrenden werden von ihren Gesellschaften für diese Auszeichnung vorgeschlagen. Wer nach der Verleihung des Goldenen Löwen weiterhin noch 22 Jahre aktiv in der Fasnacht tätig ist, erhält auf Antrag den “Goldenen Löwen mit Brillanten”. Über die Verleihung des Goldenen Löwen entscheidet die Ordenkommission. Entscheidungen über die Verleihung des “Goldenen Löwen mit Brillanten” trifft das Präsidium. Weitere Auszeichnungen sind der Verdienstorden und der große Verdienstorden. Diese beiden Auszeichnungen werden ebenfalls nach der Satzung des Goldenen Löwen verliehen. Bei 11 jährigen Jubiläen überreicht die Vereinigung eine Wandplakette mit dem Emblem der Vereinigung. Bei 25, 50, 75 und 100 jährigen Jubiläen erhalten die Gesellschaften einen Zinnteller mit Emblem der Vereinigung.
Der Bund Deutscher Karneval (BDK) lässt auf Antrag des betroffenen Vereines durch die Vereinigung zu 50, 75 und 100 jährigen Jubiläen eine Fahnenschleife überreichen.
Besondere Auszeichnungen vom Bund Deutscher Karneval (BDK) sind der BDK-Verdienstorden in Silber, in Gold, sowie in Gold mit Brillanten. Diese Auszeichnungen werden ebenfalls über die Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.V. verliehen Die Kriterien sind in der BDK-Ordenssatzung festgelegt.
Mitgliedsbeitrag:
Der Mitgliedsbeitrag wird in den nächsten Wochen hier nachgetragen.