Sehr geehrte Frau Präsidentin/Vorsitzende,
sehr geehrter Herr Präsident/Vorsitzender
es war eine außergewöhnliche und unübliche Kampagne. Die Pandemie hat das fasnachtliche Brauchtum und somit alle Aktivitäten stark beeinflusst.
Viele Veranstaltungen und Aktivitäten mussten dem Lockdown geschuldet ausfallen. Dennoch haben viele Vereine neue Ideen und Konzepte ins Leben gerufen. Einige nutzten die sozialen Medien, um Kontakt zu
ihren Mitgliedern und Freunden zu halten. Ob virtuelle Sitzungen oder ausgeteilte Fasnachtspakete, die Vereine haben Kreativität und Einfallsreichtum an den Tag gelegt. Hierfür ein großes Dankeschön an den unermüdlichen Einsatz.
Auch die Vereinigung musste diesbezüglich vieles ändern.
Mit großen Einschränkungen konnte im September noch die Jahreshauptversammlung stattfinden. Mit begrenzter Personenzahl und umfangreichen Regeln konnte mit Hilfe der Weinheimer Blüten die Versammlung
durchgeführt werden. Hierfür vielen Dank für die Ausrichtung und Unterstützung. Eine weitere Herausforderung war die Ausgabe der beantragten Orden, sowohl die des BDK als auch die der Vereinigung. Dies galt ebenso für die Ausgabe der Jahresorden mit Auszeichnungen an die Förderkreismitglieder. Schnell war klar, eine übliche Verleihung der Orden an die zu Ehrenden war wegen den strengen Regeln nicht möglich. Eine Ausgabe in Form einer Abholung wurde organisiert. Leider musste diese Aktion, dem zweiten Lockdown geschuldet, frühzeitig gekürzt bzw. abgebrochen werden.
Es ist aber dennoch gelungen, alle Ehrenauszeichnungen über diverse Wege und Kanäle an die zu Ehrenden auszugeben.
Die Jahresorden an Förderkreismitglieder konnten ebenfalls ausgegeben werden. Über die sozialen Plattformen wurden noch ausstehende Empfänger über weiteres Vorgehen erreicht. Die Ausgabe der Goldenen Löwen mit Brillanten ist bis dato noch unbestimmt. Denkbar wäre ein Ehrenabend Mitte des Jahres. Dies ist allerdings abhängig von der Entwicklung und den Regeln der Pandemie. Alle betroffenen Vereine werden hierüber zeitnah gesondert benachrichtigt.
Ob die Fernsehsitzung stattfindet oder nicht, stand lange auf der Kippe. Recht spät und mehrere Verhandlungen mit dem SWR-Fernsehen und der Stadt Frankenthal waren notwendig, um dann kurzfristig eine Entscheidung zu treffen. Nach einem ausgeklügelten und strengen Hygienekonzept sowie festgelegten Regeln konnte von der Behörde das Durchführen genehmigt werden. Ein großes Lob und Dank geht an alle Akteure, die viel Außergewöhnliches auf sich nehmen mussten. Es ist keinesfalls ein leichtes Spiel, vor leerem Saal und ohne Publikumsreaktion sein Bestes zu geben. Auch hier ein herzliches Dankeschön. Die Einschaltquoten der letzten Jahre konnten nicht erreicht werden, sind aber dennoch höher bzw. vergleichbar zu den anderen Fernsehsitzungen.
Mit einem virtuellen Karnevalsumzug konnte die Kampagne mit supertollen Erinnerungen aus vergangenen Veranstaltungen beendet werden. 55 Vereine haben an der Aktion teilgenommen und Material geschickt.
Auch hier ein großes Dankeschön.
Wie wird die Kampagne 2021/2022 aussehen?
Diese Antwort kann aus heutiger Sicht wohl keiner beantworten. Auch mit einer Prognose bleibt das Ganze ein sehr unsicheres Vorhaben. In der Hoffnung, eine neue halbwegs normale Fasnachtsaison im Herbst zu starten, gibt es in diesem Rundschreiben Informationen über kommende Veranstaltungen und Neuerungen in der Vereinigung.
Momentan werden diverse Konzepte ausgearbeitet, ob und wie die Bezirksversammlungen und die Jahreshauptversammlungen stattfinden können. Dieses Jahr stehen außerdem noch zusätzlich die Wahlen in den Bezirken und der Vereinigung an. Auch die Jahreshauptversammlung der Baden-Pfalz Jugend ist ebenfalls mit Wahlen hier betroffen. Entsprechende Informationen werden zeitnah verteilt.
Viele Vereine haben vom Bundesanzeiger Verlag Post erhalten, wo sie aufgefordert werden, für die Eintragung in ein sog. Transparenzregister zu zahlen.
- Zunächst ist festzustellen, dass – nicht rechtsfähige Vereine – nicht betroffen sind. Sie müssen weder zum Transparenzregister Informationen anmelden noch Gebühren zahlen.
- Im Vereinsregister eingetragene Vereine (e.V.) müssen nichts melden, müssen aber bezahlen. Die Gebührenpflicht und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus der sog. Transparenzregistergebührenverordnung. Das ist die „bittere Pille“, die alle Vereine leider schlucken müssen. Es ist müßig, über Sinn und Unsinn einer solchen Regelung zu streiten/diskutieren. Die Gesetzeslage sieht dies so vor. Das Transparenzregister ist in § 18 des Geldwäschegesetzes (GwG) geregelt
Tipp: In der Transparenzregistergebührenverordnung ist geregelt, dass man sich von der Gebührenpflicht befreien lassen kann, wenn der Verein gemeinnützig (steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54
der Abgabenordnung) ist. Hier dann bitte bei der Rückmeldung auf den Zeitraum der Befreiung achten. Ausführlichere Informationen sind beim BDK in der „BDK-Information 2021-02-01“ zu finden.
Auch dieses Jahr können wieder Ehrenauszeichnungen (Verdienstorden und Goldener Löwe) für verdiente Mitglieder beantragt werden. Allerdings gibt es hierzu eine wesentliche Änderung.
Orden können nur noch online über unsere Homepage beantragt werden.
Papieranträge sind nicht mehr möglich und werden nicht mehr angenommen. Über die Freischaltung und Benutzung der Antragsseite wird zeitnah informiert. Es ist zu beachten, dass hierfür Benutzerdaten notwendig sind. Alle, welche bereits eine Bestellung, z.B. Ball-Karten, getätigt haben, besitzen bereits ein Benutzerkonto. Alle anderen müssen vor Beginn/Benutzung, diese entsprechend anfordern. Genauere Informationen sind dann auf der Homepage zu finden
Anfang März fand der 1. virtuelle Trainerstammtisch statt. Es nahmen insgesamt 49 Teilnehmer/innen aus 17 Vereinen teil. Als erster Schritt wurde eine gemeinsame WhatsApp -Gruppe gegründet für einen besseren und schnellere Austausch untereinander. Interessierte Trainer/innen können sich beim Tanzobmann der Vereinigung melden. Infos zur anstehenden Trainerschulung am 12. und 13. Juni werden über die Webseite der Vereinigung eingestellt
Zuletzt noch ein Tipp!
Kritische und spezielle Fragen über Recht, Steuer und auch z.B. Regelungen in der Pandemie usw. können beim BDK über das Mitgliederportal erfragt bzw. abgerufen werden. Hier sind bereits hilfreiche Texte
veröffentlicht worden. Allerdings ist auch hier ein Mitgliederzugang notwendig. Die Daten hierfür sowie die Aufforderung sich zu registrieren, wurde bereits vor zwei Jahren von der Vereinigung angestoßen und auch mehrfach daran erinnert. Alle, welche online BDK-Orden beantragen, besitzen bereits den Zugang.
In der Zuversicht, diese schreckliche Pandemie bald überstanden zu haben, freut sich die Vereinigung auf ein arbeitsreiches und gutes Jahr und einen hoffentlich normalen Start, im Herbst die Kampagne 2021/2022 zu eröffnen.
Herzliche Grüße bis zu einem Wiedersehen und bleiben Sie gesund!
Ihr
Jürgen Lesmeister
Präsident der Vereinigung
Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine
Die offizielle Mitteilung finden Sie hier zum downloaden