GEMA Gespräche erfolgreich abgeschlossen!
Tarifvereinbarung Nr. 1 zum Gesamtvertrag „Karnevalistischer Tanz“
Wichtiger Hinweis: Noch bis spätestens 14. April 2021 Antrag für das abgelaufene Jahr 2020 stellen!
Nach guten und intensiven Gesprächen mit der für uns zuständigen Direktion der GEMA freut es mich, folgendes mitteilen zu können:
Wir gehen davon aus, dass die BDK – Vereine mit Tanzgarden, Solisten, Tanzpaare und sonstige Gruppen, die die Tarifvereinbarung Nr. 1 zum Gesamtvertrag „Karnevalistischer Tanz“ mit der GEMA abgeschlossen haben, die mit Wirkung zum 01.04. fällig wurden, aufgrund der Verbote der gemeinsamen sportlichen Betätigung die vereinbarten Nutzungen nicht in Anspruch nehmen können. BDK und GEMA kommen gemeinsam zu dem Schluss, dass dieses „Nutzungsverbot“ mit einer betrieblichen Schließung gleichzusetzen ist. Aus diesem Grund hat die für uns zuständige Direktion der GEMA am 31. März 2021 zugesagt, dass die GEMA die BDK – Vereine analog den behördlich geschlossenen Betrieben gleichsetzen wird.
Wortlaut der GEMA:
Als Gesamtvertragspartner der GEMA haben wir Ihre Mitglieder bereits im vergangenen Jahr mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem wir frühzeitig entschieden haben, die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben.
Wir halten diese freiwillige Hilfe zunächst aufgrund der am 23. März von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrecht.
Folgende zeitliche Zuordnung ist jedoch unbedingt zu beachten:
- Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020: Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 online auf www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.
- Zeitraum ab 01. Januar 2021: Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01. Januar 2021 bis auf Weiteres) müssen Ihre Mitglieder bitte auf www.gema.de/portal einen Antrag stellen, damit sie eine entsprechende Gutschrift erhalten
Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.
Bitte beachten Sie , dass hierfür die Voraussetzung ist, dass der bereits für den neuen Zeitraum 01.04.21 bis 31.03.2022 von der GEMA in Rechnung gestellte Tarif zur Tarifvereinbarung Nr. 1 zum Gesamtvertrag „Karnevalistischer Tanz“ auch tatsächlich bezahlt worden ist.
- Sie sind noch nicht im Onlineportal der GEMA registriert?
- Kein Problem – in zwei einfachen Schritten gelangen Sie ans Ziel:
1. Registrieren Sie sich unter www.gema.de/register als Musiknutzer. Sobald Sie die Registrierung bestätigt und Ihr persönliches Kennwort gesetzt haben, können Sie sich anmelden.
2. Damit die GEMA Ihre Kundendaten dem neuen Nutzerprofil eindeutig und sicher zuordnen kann, geben Sie bitte anschließend Ihre Kundennummer und den Code ein, den sie bereits Ende September 2020 durch die GEMA erhalten haben.
Sie können nun alle Funktionen des Onlineportals nutzen und der GEMA die Zeiträume Ihrer Schließungen im Bereich “Meine Corona-Schließzeiten” mitteilen.
Wichtig: Bitte bewahren Sie den bekannten CODE gut auf. Sie können sich damit künftig bei telefonischen Anfragen authentifizieren oder weiteren Mitarbeitern und Kollegen Zugriff auf das Onlineportal ermöglichen.
Die Offizielle P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 2021-03-02 finden Sie hier zum download