Appell an die Verantwortlichen: Flexibilität bei der Termingestaltung zur Bundestagswahl 2025 – Veranstaltungen und Wahltermin in Einklang bringen
Mit dem festgelegten Termin der nächsten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erreichen den Präsidenten und das Präsidium des Bundes Deutscher Karneval (BDK) zahlreiche besorgte Anfragen aus Fastnachts- und Karnevalvereinen in ganz Deutschland. Die Sorge: Bereits angemietete Säle und Räumlichkeiten, die traditionell für karnevalistische Veranstaltungen wie Sitzungen, Kindermaskenbälle, Seniorennachmittage und andere Karnevals- und Fastnachtsfeiern genutzt werden, könnten nun kurzfristig als Wahllokale benötigt werden.
Der BDK appelliert daher eindringlich an die Verantwortlichen in den kommunalen Behörden, in dieser außergewöhnlichen Situation flexibel und lösungsorientiert zu handeln. “Wir verstehen die Bedeutung der Bundestagswahl und das hohe Gut der Demokratie, aber auch der Karneval ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Kultur und Tradition. Wir bitten darum, vertragliche Vereinbarungen, die von den Vereinen bereits getroffen wurden, nicht ungünstig zu ändern und sicherzustellen, dass keine unnötigen finanziellen Belastungen entstehen. Die negativen Erfahrungen aus der Corona-Zeit, als viele Veranstaltungen und Investitionen ins Leere liefen, sind noch immer präsent”, erklärt der Präsident des BDK.
Die Vereine haben bereits frühzeitig in die Vorbereitung der Saison investiert – sei es in die Buchung von Räumlichkeiten, in die Gestaltung von Veranstaltungen oder in die Mobilisierung der Mitglieder. Daher ist es wichtig, dass vertragliche Abmachungen nicht einfach einseitig geändert werden und die finanziellen Aufwendungen der Vereine nicht umsonst gewesen sind.
Empfehlung an die Vereinsvorstände:
Der BDK empfiehlt den Vereinsvorständen, frühzeitig das Gespräch mit den zuständigen Kommunen zu suchen, um eine Lösung zu finden, die sowohl den demokratischen Anforderungen der Bundestagswahl gerecht wird als auch den Fortbestand der karnevalistischen Brauchtradition sicherstellt. “Wir sind davon überzeugt, dass sich eine Lösung finden lässt, die den Raum für die Wahl und die Karnevalsveranstaltungen in Einklang bringt. Es muss möglich sein, dass beides nebeneinander bestehen kann, ohne dass eines auf Kosten des anderen geht”, so der BDK-Präsident weiter.
Die Bundestagswahl und die urdemokratische Tradition von Fasching, Fastnacht und Karneval schließen sich keinesfalls aus.
Ausblick auf die Zukunft:
Der BDK macht darauf aufmerksam, dass die Parallelität von Bundestagswahl und Karnevalsveranstaltungen nicht nur 2025 ein Thema ist, sondern sich auch in den kommenden Jahren wiederholen wird. Daher ist es wichtig, Lösungen auf die Dauer zu entwickeln.
Die Offizielle P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 2024-11-01 finden Sie hier zum download