Einreichung der Setlist für Veranstaltungen 2025
Für zahlreiche Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 liegen aktuell noch keine Setlists bei der GEMA vor.
Für eine korrekte Abrechnung und Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber ist die vollständige Einreichung der Setlists zwingend notwendig.
Setlists für Veranstaltungen des Jahres 2025 müssen spätestens bis zum 20.03.2026 eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Liegt für eine Veranstaltung keine Setlist vor, kann eine Nachberechnung erfolgen. Eine fristgerechte Einreichung hilft, zusätzliche Kosten zu vermeiden (10 % Aufschlag auf die GEMA-Gebühr).
Praxis-Tipp:
Veranstaltende können über die Veranstaltungsübersicht einen Einreichlink per E-Mail anfordern und diesen mit vorausgefüllten Daten direkt an die auftretenden Künstlerinnen und Künstler weiterleiten. Nach erfolgreicher Einreichung erfolgt automatisch eine Bestätigung.
Weitere Informationen sowie eine Anleitung zur Einreichung findet ihr unter folgendem Link:
https://www.gema.de/de/musikurheber/online-services/meine-setlists?crmailing=16911963&crcustomer=3356192&crlink=114964706
