Für gemeinnützige Vereine und Non-Profit-Organisationen (NPOs) gilt Entwarnung vorweg:
Der AI Act bringt den Vereinsalltag nicht zum Erliegen. Die allermeisten Vereine entwickeln keine eigene KI, sondern nutzen bestehende Tools (wie ChatGPT, DeepL oder Canva) – damit fallen sie unter die Rolle der „Betreiber“ (Anwender).
Dennoch gilt das Gesetz auch für das Ehrenamt. Ab dem 2. August 2026 müssen Vereine vor allem bei der Außendarstellung und beim Datenschutz aufpassen. Die folgenden Punkte sind konkret zu beachten:
1. Die Kennzeichnungspflicht (Transparenz)
Wenn der Verein KI-Tools einsetzt, um Inhalte zu erstellen oder mit Menschen zu interagieren, greift ab August 2026 die Transparenzpflicht (Art. 50). Das bedeutet:
- Chatbots auf der Vereinswebsite: Nutzt der Verein einen automatisierten KI-Chatbot (z. um Fragen zu Mitgliedschaften oder Vereinsaktivitäten zu beantworten), müssen Nutzer unmissverständlich darauf hingewiesen werden: „Sie kommunizieren hier mit einer KI.“
- Bilder, Videos und Audio (Deepfakes): Werden für Vereinsflyer, Social-Media-Posts (z. auf TikTok oder Instagram) oder Kampagnen fotorealistische KI-Bilder oder KI-generierte Stimmen genutzt, müssen diese als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden.
- Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen: Schreibt eine KI Pressemitteilungen oder Positionspapiere des Vereins zu politischen oder gesellschaftlichen Themen, besteht eine Kennzeichnungspflicht, falls diese Texte die Öffentlichkeit informieren
- Die große Ausnahme – Redaktionelle Kontrolle: Nutzt der Verein ChatGPT oder DeepL lediglich als Entwurfshilfe für den Vereinsnewsletter, Website-Texte oder Einladungen, und ein Mensch liest den Text danach Korrektur, passt ihn an und übernimmt die redaktionelle Verantwortung? Dann entfällt die Reines KI-unterstütztes Schreiben bleibt also unkompliziert.
2. Die Pflicht zur „KI-Kompetenz“ (AI Literacy)
Diese Pflicht gilt theoretisch bereits seit Februar 2025, rückt aber mit den neuen Stichtagen schärfer in den Fokus. Vereine müssen sicherstellen, dass alle Personen, die im Auftrag des Vereins mit KI arbeiten (egal ob Hauptamtliche oder ehrenamtliche Vorstände/Mitglieder), über ein Mindestmaß an KI-Kompetenz verfügen.
- Praxis-Tipp: Der Verein muss niemanden auf teure Zertifikatslehrgänge Es reicht, im Team oder Vorstand kurz über die genutzten Tools zu sprechen und einfache interne Richtlinien (einen KI-Leitfaden) festzulegen: Welche Tools sind erlaubt? Welche Daten dürfen eingegeben werden?
3. Vorsicht bei sensiblen Daten (Datenschutz & Urheberrecht)
Der AI Act verschärft das Bewusstsein für Risiken. Für Vereine gilt bei der Nutzung von Standard-KI (ChatGPT, Copilot, etc.) ein striktes Tabu für sensible Daten:
Wichtigste Grundregel: Niemals personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern, Spendern oder Klienten in öffentliche KI-Modelle eintippen. Spendersegmentierungen, automatische Protokollzusammenfassungen von Vorstandssitzungen oder Mitgliederlisten dürfen nicht mit Klarnamen oder sensiblen Infos gefüttert werden, da die Daten zum Training der KI genutzt werden könnten.
4. Wo lauern „Hochrisiko“-Fallen für Vereine?
Große Vereine oder Wohlfahrtsverbände, die KI in der Verwaltung einsetzen, müssen prüfen, ob sie unbeabsichtigt in die (zwar auf Ende 2027 verschobene, aber strenge) Hochrisiko-Klasse rutschen.
- Beispiel Personalwesen: Setzt der Verein eine KI-Software ein, die eingehende Bewerbungen für Hauptamtliche oder Freiwilligendienste automatisch vorsortiert und bewertet, ist das ein Hochrisiko-System. Hier gelten extrem strenge Dokumentations- und Überwachungspflichten. Empfehlung: Im Ehrenamt vollständig auf automatisierte Entscheidungen über Menschen verzichten und solche Tools
Zusammenfassende Checkliste für den Vorstand
- [ ] Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools (Text, Bild, Übersetzung) nutzen unsere Aktiven derzeit für die Vereinsarbeit?
- [ ] Regeln festlegen: Einen kurzen, zweiseitigen KI-Leitfaden für die Ehrenamtlichen verfassen (Datenschutz-Tabus erklären).
- [ ] Prüfung der Kanäle: Haben wir auf der Website oder Social Media komplett KI-generierte Medien ohne Hinweis online? (Ab August 2026 nachbessern).
Quelle: BDK – klickt hier für den Download
